01.04.2022 | Lockerung der Corona-Regelungen für Berlin und Brandenburg
Die FFP2-Maskenpflicht in unseren Fahrzeugen bleibt weiterhin bestehen.
die Lockerung der Corona-Beschränkungen tritt für Berlin ab dem 01.04.2022 in Kraft, für Brandenburg ab dem 04.04.2022.
Somit entfällt auch der 3G-Nachweis in unseren Fahrzeugen.
Weiterhin bestehen, bleibt die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV.
Es ist also für Berlin und Brandenburg vorgeschrieben, eine FFP2-Maske im ÖPNV zu tragen!
Ausgenommen von dieser Pflicht sind u. a. Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Menschen, welche aus medizinischen Gründen keinen Mund- und Nasenschutz tragen dürfen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr ist eine medizinsche Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend.
Bitte halten Sie zum gegenseitigen Schutz diese gesetzlichen Vorgaben ein.
Wir appellieren an alle unsere Fahrgäste, die Maskenpflicht sowie die Hygiene- und Abstandsregeln in eigener Verantwortung im gesamten VBB-Land einzuhalten – auch aus Rücksichtnahme und Respekt gegenüber anderen.