Mit der Monatskarte im Abonnement kräftig sparen
Wenn Sie jeden Monat ohnehin eine Monatskarte (VBB-Umweltkarte) oder 9-Uhr-Karte kaufen,
ist das Abonnement das richtige Ticket für Sie!
Geld und Zeit sparen
Für 12 aufeinanderfolgende Monate erhalten Sie Ihre Fahrausweise, die Monatskarte (VBB-Umweltkarte) oder 9-Uhr-Karte, vergünstigt. Abonnements sind im Vergleich zu 12 einzelnen Fahrausweisen immer preiswerter, was Ihnen bis zu zwei Monatsbeträge einsparen kann.
Da wir Ihnen die Fahrausweise dazu noch bequem per Post nach Hause senden und die monatliche Abbuchung per Lastschriftverfahren übernehmen, sparen Sie zudem viel Zeit. Für Sie heißt es: Einsteigen und los geht's!
Angst ist unbegründet
Fakt ist: Ein Abonnement hat eine 12-monatige Laufzeit und verlängert sich, wenn es nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Ändert sich Ihre Lebenssituation allerdings so, dass das Abonnement nicht mehr genutzt werden kann, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, das Abonnement unkompliziert bei uns aufzulösen.
Dafür wird lediglich die monatliche Differenz zur VBB-Umweltkarte (z. B. Monatskarte VBB-Umweltkarte, 9-Uhr-Karte) für den genutzten Zeitraum nacherhoben. Sie verlieren damit also den Anspruch auf den Rabatt und wir berechnen Ihnen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 2,50 €. Dieses Risiko ist damit doch überschaubar, oder?
Sie sind überzeugt?
Bitte füllen Sie den Bestellschein für das Abonnement aus und senden Sie uns alle notwendigen Informationen zu. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter der Rufnummer 03334 235003 oder schauen Sie sich die Informationen unter dem Tab „Wissenswertes“ auf dieser Seite an.
Auch Auszubildende und Schüler sparen kräftig im Abo
Geld und Zeit sparen
Für 12 aufeinanderfolgende Monate erhalten Sie Ihre Fahrausweise, die Monatskarte (VBB-Umweltkarte) oder 9-Uhr-Karte, vergünstigt. Abonnements sind im Vergleich zu 12 einzelnen Fahrausweisen immer preiswerter, was Ihnen bis zu zwei Monatsbeträge einsparen kann.
Da wir Ihnen die Fahrausweise dazu noch bequem per Post nach Hause senden und die monatliche Abbuchung per Lastschriftverfahren übernehmen, sparen Sie zudem viel Zeit. Für Sie heißt es: Einsteigen und los geht's!
Ist das Ticket personengebunden?
Ja. Das personengebundene Abonnement (Auszubildende/Schüler) gilt nur im Zusammenhang mit einer VBB-Kundenkarte. Für die VBB-Kundenkarte ist ein Passbild sowie eine Schulbescheinigung bzw. eine Kopie des Ausbildungsvertrages (nicht älter als 30 Tage) einzureichen.
Wie bekomme ich das Abonnement?
Das Abonnement (Auszubildende/Schüler) muss per Abo-Bestellschein bei uns beantragt werden. Wir senden die Tickets mit dem Startschuss fortan künftig nach Hause.
Wie bezahle ich das Abonnement (Auszubildende/Schüler)?
Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung per Lastschriftverfahren.
Wie lange gilt das Abonnement (Auszubildende/Schüler)?
Das Abonnement (Auszubildende/Schüler) gilt grundsätzlich nur 12 Monate und endet automatisch. Es muss nach 12 Monaten neu bei uns beantragt werden.
Was, wenn sich meine Lebenssituation geändert hat?
Ändert sich die Lebenssituation so, dass das Abonnement nicht mehr genutzt wird, bieten wir die Möglichkeit, das Abonnement unkompliziert bei uns aufzulösen. Dafür wird lediglich die monatliche Differenz zur Monatskarte (Auszubildende/Schüler) für den genutzten Zeitraum nacherhoben. Damit geht der Anspruch auf den Rabatt verloren. Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 2,50 € berechnet. Dieses Risiko ist damit doch überschaubar, oder?
Preisbeispiele
von Eberswalde (4862) nach Berlin A (5555)
Monatskarte (Auszubildende/Schüler) im Monat: 116,30 €
(12 Monate x 116,30 € = 1.395,60 €)
von Bernau (5158) nach Berlin A (5555)
Monatskarte (Auszubildende/Schüler) im Monat: 86,40 €
(12 Monate x 86,40 € = 1036,80 €)
Sie sind überzeugt?
Bitte füllen Sie den Bestellschein für das Abonnement aus und senden uns alle notwendigen Informationen zu. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter der Rufnummer 03334 235003 oder schauen Sie sich die Informationen unter dem Tab „Wissenswertes“ auf dieser Seite an.
VBB-Abo Azubi: Für nur 1,13 € pro Tag durch Berlin und Brandenburg
Seit dem 01. August 2020 gibt es für ausgewählte Zielgruppen ein spezielles Tarifangebot: Das VBB-Abo Azubi.
Für 34,50 € pro Monat können ausgewählte Auszubildende, Beamtenanwärter oder Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen Jahr dann das VBB-Gesamtnetz nutzen. Für nur 1,13 € pro Tag mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln durch ganz Berlin und Brandenburg reisen.
Um das VBB-Abo Azubi zu beantragen, gilt es allerdings einiges zu beachten:
1. Man muss zum Berechtigtenkreis gehören.
2. Man benötigt einen unterschriebenen, mit Hologramm versehenen Berechtigtennachweis vom Ausbildungsträger.
3. Das Abonnement VBB-Abo Azubi muss anschließend per Bestellschein bei uns beantragt werden.
Die ausgefüllten Unterlagen nehmen wir gern entgegen:
Barnimer Busgesellschaft mbH
KundenCenter
Stichwort: VBB-Abo Azubi
Friedrich-Ebert-Straße 27d
16225 Eberswalde
Kontakt für weitere Informationen zum VBB-Abo Azubi
Das Abonnement (Auszubildende/Schüler) gilt grundsätzlich nur 12 Monate und endet automatisch. Es muss nach 12 Monaten neu bei uns beantragt werden.
Was, wenn ich das Abonnement (Auszubildende/Schüler) nicht mehr benötige?
Info-Telefon: 030 25414400
oder im Internet VBB-Abo Azubi
Weitere Fragen und Antworten im Überblick
Wer kann das VBB-Abo Azubi erwerben?
Das VBB-Abo Azubi ist ein spezielles Tarifangebot für folgende Personen:
Folgende Personengruppen sind berechtigt, das neue Angebot VBB-Abo Azubi als Abonnement im VBB zu beantragen:
Alle Auszubildenden in dualer Ausbildung nach BBiG bzw. HwO, wie
- kaufmännische Ausbildungsberufe (z. B. Verkäufer*in, Industriekaufleute)
- gewerblich-technische Ausbildungsberufe (z. B. Industriemechaniker*in, Elektroanlagenmonteur*in)
Schüler*innen in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit), wie z. B.
- Ausbildung in sozialen Berufen (z.B. Erzieher*in, Sozialassistent*in)
- Ausbildung in Assistentenberufen in Technik, Verwaltung (z. B. Fremdsprachenassistent*in, Lebensmitteltechnische*r Assistent*in, Gestaltungstechnische*r Assistent*in)
Auszubildende in Gesundheitsberufen mit staatlicher Anerkennung, wie z.B.
- Auszubildende zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Auszubildende zum/zur Physiotherapeuten*in
Beamtenanwärter*innen des einfachen und mittleren Dienstes (Laufbahngruppe 1),
Teilnehmer*innen an einem freiwilligen sozialen, einem freiwilligen ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst
Wichtig:
a) Der Ausbildungsträger (z. B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes etc.) muss in der Übersicht „Ausbildungsträger für das VBB-Abo Azubi“ aufgeführt sein.
b) Es ist ein Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi erforderlich. Dieser wird durch Deinen Ausbildungsträger (z. B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes) mit Stempel und Unterschrift vervollständigt und mit einem Hologramm-Aufkleber versehen. Hier kannst Du prüfen, ob Dein Ausbildungsträger (z. B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes) zur Ausstellung berechtigt ist.
Können auch Schüler*innen und Studierende das VBB-Abo Azubi erwerben?
Schüler*innen und Studierende können das VBB-Abo Azubi nicht erwerben, für diese Zielgruppen gibt es eigene Angebote.
Vielen Schülern*innen im Land Brandenburg stehen mit den sogenannten „Schüler-Fahrausweis im Land Brandenburg“ spezielle Ticketangebote zur Verfügung, für die ein Zuschuss vom jeweiligen Schulträger gewährt wird.
Für Studierende bieten viele Hochschulen Semestertickets an. Studierende an Hochschulen ohne Semesterticket-Vertrag können weiterhin das reguläre Angebot für ermäßigte Zeitkarten des Ausbildungstarifs nutzen.
Was ist, wenn ich zu keiner der o. g. Personengruppen gehöre oder mein Ausbildungsträger nicht in der Übersicht „Ausbildungsträger für das VBB-Abo Azubi“ enthalten ist?
Das VBB-Abo Azubi ist ein spezielles Tarifangebot für eine ausgewählte Zielgruppe. Wer nicht zum Berechtigtenkreis gehört, aber grundsätzlich Anspruch auf ermäßigte Zeitkarten des Ausbildungstarifs hat, kann das weiterhin bestehende reguläre Angebot nutzen.
Wie kann ich das VBB-Abo Azubi beantragen, was muss ich mitbringen?
Die Verkehrsunternehmen des VBB haben Abonnementverträge vorliegen. Informiere Dich im Internet oder über die Infomaterialien des VBB. Neben den vollständig ausgefüllten „Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi“ mit dem, durch den Ausbildungsträger aufgebrachten, Hologramm-Aufkleber (nicht älter als 30 Tage) mitbringen. Ein aktuelles Lichtbild und ein Personaldokument nicht vergessen und bei der Beantragung des Abonnements vorlegen.
Wo erhalte ich den für die Beantragung des Abos erforderlichen Berechtigungsnachweis?
Den „Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi“ kannst Du Dir hier herunterladen und Deine Daten bereits eintragen. Anschließend bestätigt Dein Ausbildungsträger (z. B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes etc.) durch Stempel, Unterschrift und Aufbringen des Hologramm-Aufklebers, dass Du das Ticket beim Verkehrsunternehmen beantragen darfst.
In der Übersicht „Ausbildungsträger für das VBB-Abo Azubi“ kannst Du prüfen, ob Dein Ausbildungsträger (z. B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes) zur Ausstellung berechtigt ist.
Ab wann kann ich das VBB-Abo Azubi beantragen?
Die Beantragung des VBB-Abo Azubi wird ab Juni 2024 möglich sein. Sofern Du noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hast, muss die Beantragung durch Deine Eltern vorgenommen werden. Für die Gültigkeit des Tickets ab dem 1. August 2024 muss der Antrag für das Abonnement bis spätestens 10. Juli 2024 bei einem Verkehrsunternehmen vorliegen. Bitte den vollständig ausgefüllten Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi (nicht älter als 30 Tage), mit dem durch den Ausbildungsträger aufgebrachten Hologramm-Aufkleber, ein Lichtbild und ein Personaldokument mitbringen.
Wie lange gilt das VBB-Abo Azubi?
Das VBB-Abo Azubi gibt es als Abonnement mit monatlicher Abbuchung für 12 aufeinanderfolgende Monate. Ab dem 1. August 2024 kann zu jedem Monatsersten ein Abonnement abgeschlossen werden.
Bitte beachten: Der Abo-Antrag inkl. der erforderlichen Unterlagen muss bis zum 10. Kalendertag des Vormonats, ab dem das Abonnement starten soll, beim Verkehrsunternehmen vorliegen. (Siehe auch: Wie kann ich das VBB-Abo Azubi beantragen, was muss ich mitbringen?)
Um Dein Abonnement zu verlängern, muss ein erneuter Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi vorgelegt werden (Siehe: Wo erhalte ich den für die Beantragung des VBB-Abo Azubi erforderlichen Berechtigungsnachweis?)
Warum wird das VBB-Abo Azubi nur im Abonnement ausgegeben?
Das VBB-Abo Azubi ist im Vergleich um ein vielfaches günstiger als andere Tarifprodukte im VBB. Da es keine Sperrzeiten gibt, musste ein anderer Weg zur Einnahmensicherung bei den Verkehrsunternehmen gewählt werden. Deshalb wird das VBB-Abo Azubi ausschließlich als Abonnement mit monatlicher Abbuchung angeboten. Dies ist aber ein sehr angenehmer Weg. Das VBB-Abo Azubi muss nur einmal im Jahr beantragt oder verlängert werden, anschließend musst Du Dich nicht mehr um den Kauf von Fahrausweisen kümmern. Die Ausgabe des Tickets erfolgt auf einer Chipkarte als VBB-fahrCard.
Kann ich ein Fahrrad ohne zusätzliche Kosten mitnehmen?
Nein, das ist nicht möglich. Für ein Fahrrad ist ein zusätzlicher Fahrausweis für Fahrräder (Fahrrad-Einzelfahrausweis, Fahrrad-Tageskarte oder Fahrrad-Monatskarte) erforderlich. So kostet z. B. die Fahrrad-Monatskarte für den kompletten VBB-Bereich (Berlin-Brandenburg) 26,60 Euro (Stand 01.01.2024).
Kann ich eine zusätzliche Person mitnehmen?
Nein. Personen, die mit Dir gemeinsam reisen, benötigen jeweils eigene Fahrausweise.
Ist das VBB-Abo Azubi übertragbar?
Nein, das VBB-Abo Azubi ist nicht auf andere Personen übertragbar. Es handelt sich um einen persönlichen Fahrausweis der als VBB-fahrCard mit Lichtbild ausgegeben wird.
Kann ich das VBB-Abo Azubi auch in der Freizeit benutzen?
Ja, das Ticket kann an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr benutzt werden.
Wie wird das neue Angebot finanziert?
Das VBB-Abo Azubi hat einen größeren Geltungsbereich und wird für die Auszubildenden preiswerter. Hierdurch entstehen den Verbund-Verkehrsunternehmen geringere Einnahmen, die von den Ländern Berlin und Brandenburg ausgeglichen werden.
Sie sind überzeugt?
Bitte füllen Sie den Bestellschein für das Abonnement aus und senden Sie uns alle notwendigen Informationen zu. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich.
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Unendlich mobil ab 65
Was ist das VBB-Abo 65plus?
Mit dem VBB-Abo 65plus können Senioren ab 65 Jahren mit den Öffentlichen kreuz und quer durch Berlin und Brandenburg reisen. Das VBB-Abo 65plus ist ein Abonnement, was bedeutet, dass Sie dieses Abo einmal bestellen und Ihre Fahrausweise (auch Wertabschnitte genannt) fortan nach Hause erhalten. Nie wieder beim Automaten nach dem passenden Kleingeld suchen oder in der Schlange beim Busfahrer warten!
Einmal im Jahr erscheint zudem ein Bonusheft zum VBB-Abo 65plus, das der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg mit der TMB Tourismus Marketing-Brandenburg GmbH gemeinsam herausgibt. Viele rabattierte Angebote stehen Ihnen als Nutzer des VBB-Abo 65plus zur Verfügung.
Wer hat Anspruch auf das VBB-Abo 65plus?
Unabhängig vom Einkommen ist die einzige Voraussetzung, dass Sie 65 Jahre alt sind – egal ob Sie sich im Ruhestand befinden oder noch berufstätig sind. Das VBB-Abo 65plus gilt übrigens nur im Zusammenhang mit einer VBB-Kundenkarte, weshalb wir einen Altersnachweis und ein Lichtbild (für Ihre Kundenkarte) von Ihnen benötigen.
Welche Verkehrsmittel können Sie nutzen?
Das VBB-Abo 65plus gilt rund um die Uhr in ganz Berlin und Brandenburg. Sie können mit allen Linien des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-, U- und Straßenbahn, dem Obus in Eberswalde, den öffentlichen Fähren und über 1.000 Buslinien in der ganzen Region – von Prenzlau bis Cottbus, von Frankfurt an der Oder bis Brandenburg an der Havel fahren.
Beinhaltet Ihr Fahrausweis eine Personenmitnahme?
Nein. Eine Mitnahme von Personen am Abend oder Wochenende ist nicht möglich.
Wie können Sie das VBB-Abo 65plus bezahlen?
Da es sich um ein Abonnement handelt, wird es monatlich von Ihrem Konto abgebucht.
Wenn Sie Ihren Fahrausweis nicht mehr beanspruchen sollten, auch im Fall einer Krankheit, können Sie jederzeit kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung müssen Sie allerdings die Differenz zwischen dem Abonnement- und dem Referenzpreis nachbezahlen.
Darüber hinaus berechnen wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 2,50 €.
Sie sind überzeugt?
Bitte füllen Sie den Bestellschein für das Abonnement aus und senden Sie uns alle notwendigen Informationen zu. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich.
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Welche Änderung möchten Sie vornehmen?
Sie möchten die Anschrift ändern?
Sie möchten den Tarifbereich wechseln?
Sie möchten die Bankverbindung ändern?
Sie möchten das Abonnement kündigen?
Dann nutzen Sie eins unserer Formulare.
Wichtige Informationen zum Abonnement
Das Abonnement als VBB-fahrCard
Zeitkarten-Abonnements werden im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)
als VBB-fahrCard in Form einer Chipkarte ausgegeben.
Die VBB-fahrCard
BIETET IHNEN MEHR KOMFORT.
Sie besteht aus Kunststoff und ist damit deutlich robuster als die bisherigen Wertabschnitte aus Papier. Auch der Tausch der Wertabschnitte am Monatsende entfällt künftig.
IST EINFACH ZU HANDHABEN.
Sie steigen ein, prüfen Ihre VBB-fahrCard am Lesegerät und fahren los! Bei der Fahrausweiskontrolle zeigen Sie einfach die VBB-fahrCard vor.
ERHÖHT IHRE SICHERHEIT.
Bei Diebstahl oder Verlust wird Ihre Chipkarte umgehend nach Ihrer Meldung an uns gesperrt. Eine Ersatzkarte stellen wir Ihnen unverzüglich aus.
IST PRAKTISCH UND UMWELTFREUNDLICH.
Die Chipkarte im Scheckkartenformat speichert Ihren Fahrausweis elektronisch und kann bis zu vier Jahre genutzt werden. Der elektronische Fahrausweis entspricht dabei Ihrem bisherigen Fahrausweis.
Wie nutzen Sie die VBB-fahrCard bei uns und bei anderen Verkehrsunternehmen?
In Bussen mit einem Kontrollgerät im Eingangsbereich halten Sie Ihre VBB-fahrCard bitte etwa eine Sekunde lang direkt an die Lesefläche des Kontrollgerätes.
Das Kontrollgerät ist in den Bussen der Barnimer Busgesellschaft im Fahrscheindrucker der Fahrerkabine integriert. Sie erkennen die Lesefläche an dem eTicket-Symbol. Ein akustisches bzw. optisches Signal zeigt Ihnen die Gültigkeit Ihres elektronischen Fahrausweises an.
In Zügen des Regionalverkehrs sowie in S-, U- und Straßenbahnen zeigen Sie Ihre VBB-fahrCard bitte dem Kontrollpersonal, welches Ihre Karte elektronisch kontrollieren wird.
Welche Kosten entstehen Ihnen durch die Einführung der VBB-fahrCard?
Keine, denn die VBB-fahrCard ist für Sie kostenlos. Es wird auch kein Pfand erhoben. In bestimmten Fällen (z. B. bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl) kann aber gemäß VBB-Tarif ein Entgelt fällig werden.
Nach Beendigung Ihres Vertrages müssen Sie Ihre VBB-fahrCard an uns zurückgeben. Andernfalls wird gemäß VBB-Tarif ein Entgelt in Höhe von 10,00 € erhoben.
Was machen Sie, wenn Sie Ihren Fahrausweis ändern möchten?
Wenn Sie Ihr Tarifprodukt oder Ihren Tarifbereich wechseln möchten, genügt es, Ihre VBB-fahrCard in unserem KundenCenter bis zum 10. Kalendertag des laufenden Monats vorzulegen. Ihr Kundenbetreuer schreibt Ihnen umgehend einen neuen elektronischen Fahrausweis auf Ihre VBB-fahrCard. Dieser wird dann ab dem Folgemonat gültig sein. Im Gegenzug verliert der bisherige Fahrausweis zu diesem Zeitpunkt seine Gültigkeit.
Was passiert, wenn Ihre VBB-fahrCard nicht lesbar ist?
Sofern Ihre VBB-fahrCard bei der Kontrolle nicht gelesen werden konnte, wird Ihnen der Kontrolleur oder ggf. der Busfahrer einen Prüfbeleg als Nachweis für die Kontrolle Ihrer VBB-fahrCard aushändigen. Im Bus müssen Sie einen Fahrausweis beim Busfahrer erwerben. In allen anderen Verkehrsmitteln dürfen Sie Ihre Fahrt im selben Fahrzeug zu Ende führen. Bitte bewahren Sie den Prüfbeleg sorgfältig auf.
Ihre nicht lesbare VBB-fahrCard legen Sie uns bitte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Prüfbelegs zur Prüfung vor. Sie erhalten gegen Vorlage des Prüfbelegs umgehend eine neue VBB-fahrCard.
Bis zum Erhalt der neuen VBB-fahrCard bitten wir Sie, Papierfahrausweise zu lösen.
Sie erhalten die Kosten für alle in diesem Zeitraum genutzten Papierfahrausweise im Rahmen der Gültigkeit Ihrer VBB-fahrCard erstattet, wenn Sie diese zusammen mit dem Prüfbeleg vorlegen und Sie die Nichtlesbarkeit Ihrer VBB-fahrCard nicht selbst zu verantworten haben. Sollte ein Verschulden Ihrerseits nachgewiesen werden bzw. Sie zum Zeitpunkt und am Ort der Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis besessen haben, kann ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.
Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VBB.
Welche Daten werden bei unpersönlichen, übertragbaren Tickets auf der VBB-fahrCard gespeichert?
Es werden das Tarifprodukt, der tarifliche Geltungsbereich, die zeitliche und räumliche Gültigkeit und die Kartennummer im Chip der VBB-fahrCard gespeichert.
Welche Daten werden bei persönlichen, nicht übertragbaren Tickets auf der VBB-fahrCard gespeichert?
Es werden das Tarifprodukt, der tarifliche Geltungsbereich, die zeitliche und räumliche Gültigkeit und die Kartennummer im Chip der VBB-fahrCard gespeichert. Zudem wird Ihr Vor- und Zuname chiffriert (jeweils nur Anfangs- und Endbuchstabe lesbar) und ggf. Ihr Geburtsjahr in Ihrem elektronischen Fahrausweis hinterlegt. Auf die Karte werden Ihr Lichtbild und Ihr Name gedruckt.
Wie kann ich die Daten auf meiner VBB-fahrCard auslesen?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich die Daten durch Ihren Kundenbetreuer in einem Kundenzentrum Ihres Verkehrsunternehmens anzeigen zu lassen. Zudem können Sie diese Daten selbst an einem Kundeninformationsterminal, kurz Infoterminal, Ihrer Wahl auslesen.
Gibt es weitere Möglichkeiten, die VBB-fahrCard auslesen zu lassen?
Die VBB-fahrCard kann auch über kommerzielle Smartphone-Apps ausgelesen werden, sofern das Smartphone eine NFC-Schnittstelle besitzt. Entsprechende Apps finden Sie bspw. im Play Store von Google für alle gängigen Android-Smartphones. Bitte beachten Sie, dass die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones aktiviert sein muss, wenn Sie Ihre Karte auslesen möchten.